Hi Arne,
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Du sagst, die rein sportliche Zugangsbeschränkung zu einem Turnier sei rechtens, also müssten auch andere Zugangsbeschränkungen möglich sein, beispielsweise ehemals gedopte Sportler nie mehr zuzulassen. Das ist aber rechtlich nicht so einfach. Man denke sich nur einmal den Fall, der Deutsche Fußballbund würde unter Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung ehemals gedopte Sportler nach abgesessener Strafe nicht mehr zulassen. Dann greifen zahlreiche Gesetze bis hin zum Kartellrecht, und da ich sie nur halb verstehe, sage ich nichts weiter dazu.
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ja da hast Du recht und
das zweifele ich auch gar nicht an. Jedoch kann jeder Verein in der BL sich dafür entscheiden keine solchen Spieler mehr zu verpflichten.
Im Radsport scheint es so zu sein, das Athleten die Dopingpraktiken offenlegen keinen Vertrag mehr bekommen.
Der Unterschied ist doch daß hier die beiden Vertragspartner Arbeitgeber & Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen frei verhandeln können und nicht dritte, WADA, in den Vertrag eingreifen wie im Falle der 2 Jährigen Dopingsperre.