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Zitat von Klugschnacker
Bei den oben angemahnten Tugenden von Kurt Denk und Dude ist festzustellen, dass sich beide nicht ganz einig zu sein scheinen. Dude möchte ehemals gedopten Sportler den Zugang zu seiner Veranstaltung erschweren, während Kurt Denk das nicht vor hatte. Bei letzterem bekamen ehemals gedopte Sportler wieder die ganz große Bühne.
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Ich habe als Veranstalter eines reinen Hobbyrennens andere Voraussetzungen als Kurt. Ich muss den Zugang nicht "erschweren", ich kann ihn schlicht ablehnen.
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Gleichzeitig wird kritisiert, dass wir in unserem kleinen TV-Studio mit diesen Menschen sprechen.
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Dies in dem gleichen Absatz zu nennen erweckt den Eindruck, dass das von mir kam. Dem widerspreche ich mit aller Deutlichkeit. Foul!
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worin denn die "Arsch-in-der-Hose" Haltung, auf die es vor allem anderen ankäme, nun besteht. Ich habe keine Antwort erhalten.
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Die Frage wurde vor ihrer Stellung durch Dich doch bereits beantwortet.
1. Dopern wird der Start verweigert. Selbst wenn man rechtlich keine Moeglichkeit haette (!), koennte man eine Meldung des Dopers noch immer mit "Ich will Dich nicht" beantworten. Da wuerde so mancher zurueckzucken.
2. Man kann Profis hofieren oder nicht. Sprich: keine PK Einladung, keine Nennung beim Zieldurchlauf, keine Erwaehnung im Eventheftchen, keine Erwaehnung im Rennticker etc. Du nennst das dann natuerlich "Mobbing" und "Selbstjustiz". Ich nenne das Schutz des Sportes und der sauberen Sportler im Rahmen des Rechtes. Wer nach Recht schreit, muss jegliches Verhalten im Rahmen der Gesetze auch aushalten koennen.
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Diese Debatte wird dadurch etwas wolkig. Ob der WADA-Code gelten soll, brauchen wir nicht diskutieren. Er gilt, und zwar für alle.
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Er gilt lediglich fuer die Veranstaltungen, die einem Verband angehoeren, der den Code unterzeichnet hat. Das heisst
nicht, dass die Veranstaltung daran gesetzlich gebunden ist.
Ein finanziell gut ausgestatteter Veranstalter hat doch auch die Moeglichkeit sich rechtlich gegen einen nach Sperre startenden Doper zu wehren. Die Androhung einer Schadensersatzklage, sofern dieser Doper sich platziert und daraus Schaden fuer die Veranstaltung entsteht (Sponsoren!), ist absolut legitim.