Befugnisse der Techn. Kommission
Die Technische Kommission setzt sich zusammen aus Personen, die von Vertretern der Landesverbände und dem DTU-Präsidium auf dem Verbandstag/Verbandsrat gewählt werden.
Aus alter Tradition heraus, eine Vorgabe dafür gibt und gab es nicht, sind immer "erfahrene Bundeskampfrichter" von diesen selbst für die Wahl vorgeschlagen worden. Es könnten aber auch andere Personen hineingewählt werden, z. B. Trainer, Ausrichter, Athletenvertreter, ... ob das nicht auch Sinn machen würde, muss jeder für sich entscheiden.
Die TK hat u. a. Änderungen zur Sportordnung, Ausrichterordnung, Kampfrichterordnung vorzubereiten, die sich aus den Erfahrungen und Erfordernissen der Praxis oder aber auch aus Vorgaben des internationalen Rechts ergeben. Diese Entwürfe inkl. Begründungen werden dann beim nächsten DTU-Verbandsrat oder Verbandstag den Ländern zur Abstimmung vorgelegt und dann verabschiedet, mit Änderungen verabschiedet bzw. abgelehnt.
Das bedeutet, die TK kann aus sich heraus keine Sportordnung verändern! Erst recht geht so etwas in der Saison nicht. Sie kann nur Auslegungsweisen/Interpretationen bestimmter Regeln vorgeben.
Es gibt seit ca. 2 Jahren die Vorgabe der LVs, Regeländerungen weit im Vorfeld mit Trainern, Ausrichtern und Profis abzustimmen, damit eventuelle Unklarheiten dann bereits geklärt sind, sie in sich schlüssig sind, sprachlich alles paletti ist und keine Überregulation stattfindet.
Ebenfalls soll das Regelwerk mehr verschlankt werden.
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