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Alt 20.06.2013, 21:08   #3717
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.939
Galaxy, liegt da vielleicht ein Missverständnis vor? Erstens habe ich mich für die Strafbarkeit des Dopings bei Profis ausgesprochen.

Zweitens darf man die Sanktionen der WADA und die staatlichen Sanktionen (Strafbarkeit) nicht in einen Topf werden. Für die Unterzeichner ist der WADA-Code verbindlich. Er regelt innerhalb des Sports, was als Doping zu gelten hat und welche sportrechtlichen Strafen verhängt werden. Die Strafen bestehen in Wettkampfsperren und der Aberkennung von Rennergebnissen. Davon zu unterscheiden sind staatliche Maßnahmen, also zum Beispiel die Strafbarkeit in Italien oder unser Arzneimittelgesetz, wobei der Staat der oberste Souverän bleibt.

Die WADA kann keine Strafbarkeit des Dopings einführen oder bewirken, ebensowenig wie man in einem Blumenladen eine Pizza bestellen könnte.

Mit anderen Worten: Wir sind frei darin, im Rahmen unserer Grundrechte die Strafbarkeit zum Beispiel von Doping einzuführen. Wir sind aber nicht frei darin, die vom WADA-Code festgelegten sportrechtlichen Sanktionen zu verschärfen.
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