Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich befürworte die Strafbarkeit von Doping im Profisport. Ich befürchte jedoch, dass sie dazu führen wird, dass mutmaßlich gedopte Sportler seltener als bisher verurteilt werden können. Denn vor einem ordentlichen Gericht gelten schärfere Regeln als im Sportrecht. Im Sportrecht genügt in aller Regel das Vorhandensein bestimmter Indizien. Findet man bei einem Sportler ein Rezept für eine verbotene Substanz, gilt er im Sinne des Sportrechts als gedopt, und die Strafe wird verhängt. In einem strafrechtlichen Prozess, bei dem es um lebenslanges Berufsverbot oder Gefängnis geht, reicht das nicht als Beweis – das Rezept könnte auf eine dritte Person ausgestellt sein. Während der Sportler nach den jetzigen Bestimmungen gesperrt werden würde, ist er nach erfolgter Strafbarkeit des Dopings jedoch freizusprechen, weil das Doping nicht zweifelsfrei nachzuweisen war. Zieht sich der Prozess über 5 Jahre, gilt während dieser Zeit die Unschuldsvermutung.
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Das ist ja auch richtig so, weil es dann eben Strafrecht ist. Aber während dieser Prozessdauer kann man eben polizeilich gegen mutmaßliche Hintermänner (Trainer, Dealer, ...) ermitteln und natürlich bliebe die Möglichkeit, die positiv getesteten nach dem Sportrecht zu sperren, weiterhin unverändert erhalten.