Zitat:
Zitat von Rhing
Die Anspruchskürzung wegen des Mittverschuldens ist übrigens alles andere als neu: Schon bevor es eine Winterreifenpflicht gab, konnte der Schadensersatz gekürzt werden.
|
Ich erwarte nach diesem Urteil, dass jeder Autofahrer der sich eine Kopfverletzung zuzieht und keinen Helm trug eine Mithaftung bekommt (Fahrradhelme kann man auch im Auto tragen), genauso wie jeder Hausmann der von der Leiter fällt!
MfG
Matthias