Zitat:
Zitat von TriBlade
Finde ich nicht sehr bedenklich. Jeder Veranstalter sollte das Recht haben zu entscheiden wenn er zu seinem Rennen zuläßt und wenn nicht. Genauso hat dann jeder Doper das Recht sich einzuklagen.
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Nein, sie können nicht beide gleichzeitig recht haben.
Zitat:
Zitat von TriBlade
Der Inhaber einer Gaststätte kann selbstverständlich einer Person die in dieser Gaststätte eine Körperverletzung begangen hat ein lebenslanges Hausverbot erteilen. Geschieht jeden Tag in jeder Großstadt Deutschlands.
Wenn die Gaststätten ihre Hausverbote unter einander bekannt geben würden, könnte dies auch für andere Gaststätten gelten (juristisch eindeutig geklärt). Vergleichbar auch mit Hausverboten für Spielbanken.
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Ich kenne mich bei Gaststätten und Spielbanken nicht aus, finde diese Beispiele aber hier auch nicht relevant. Bei Berufsverboten ist ein verfassungsmäßig verankertes Grundrecht berührt. Grundrechte sind zu schützen. Falls nötig auch vor der Bildzeitung.
Grüße,
Arne