Es gibt im Sportrecht in DE wegen Doping für Ersttäter IMHO kein lebenslanges Berufsverbot, weil man befürchtet, es könnte im Einzelfall von einem ordentlichen Gericht kassiert werden und man entsprechend grosse Schadensersatzforderungen hochbezahlter Profis gegenüber den sanktionierenden Organen / Verbänden fürchtet.
Mit etwas mehr Mut könnte und sollte man in meinen Augen auf jeden Fall deutlich sehr viel längere Sperren verhängen.
Geändert von qbz (16.06.2013 um 10:36 Uhr).
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