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Alt 15.06.2013, 23:21   #3583
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
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Eine nicht ausreichend gekühlte Dopingprobe ist als Beweismittel abzulehnen. In Berasateguis Fall war es so, dass der Wettkampf am Samstag war (Lanzarote 2005), die Proben jedoch erst am Dienstag im Madrider Labor ankamen. Zwar kann die Probe an diesem Tag noch gut geeignet für eine Analyse sein. Doch wenn die beschuldigte Athletin später mit dieser Probe einen Gegenbeweis antreten will, ist die Probe aufgrund der zuvor mangelhaften Lagerung verdorben und dafür nicht mehr brauchbar. Daher ist die Probe als Beweismittel abzulehnen.

....
Jetzt könnten wir wieder von Beweislastumkehrund Anscheinsbeweis reden und dass es im Doping-Sportrecht kein "in dubio pro reo" gibt, sondern man dann von einem Dopingfall auszugehen hat, wenn deutlich mehr für die Schuld eines Betroffenen als für die Unschuld spricht.
Ich weiß, dass du anders darüber denkst, Arne und einen Dopingfall am liebsten so behandeln würdest, wie man es im Strafrecht üblicherweise prozessual tut und respektiere auch deine Meinung, aber du musst auch zur Kenntnis nehmen, dass manche deiner Standpunkte sich nicht mit dem Sportrecht decken.

Außerdem bin ich, wie schon ein paarmal geäußert der Meinung, dass die Dopinggeißel eine derartige Bedrohung und existenzielles Problem für den Hochleistungssport darstellt, dass es beser ist auch mal das geringe Risiko eines zu Unrecht Verurteilten in Kauf zu nehmen (Fehlurteile gibt es auch in sämtlichen anderen Sparten der Justiz ohne das wir deshalb das ganze Rechtssystem in Frage stellen), als ständig am laufenden Band Schuldige laufen zu lassen.

Der Drops bei Berasategui ist ja mittlerweile längst gelutscht, so das die Diskussion an dieser Stelle müßig ist.

Urinproben sind im übrigen wesentlich stabiler als Blutproben und gehen in der Regel auch bei mehrtägiger Lagerung nicht kaputt sofern die Probe nicht bakteriell kontaminiert ist, was ohne Harnwegsinfekt der Sportlerin sehr unwahrscheinlich ist, da nur mit sterilen Behältnissen bei der Probenentnahme gearbeitet wird.
Auch heute werden Urinproben nach Ennahme bei Dopingproben erstmal nicht gekühlt und werden auch nicht am selben Tag untersucht.

Eine bakterielle Kontamination kann im Labor sehr leicht festgestellt werden. Man sieht es alleine schon an der ph-Wertmessung, die bei der Probenentnahme als erstes durchgeführt wird und mit der ph-Messung des Kontrolleurs verglichen wird. Wenn der ph-WErt sich innerhalb der Transport- ujnd Lagerperiode nicht veröndert hat, dann hat man bereits ein ganz starkes Indiz dafür, das die Probe intakt ist. Wenn sich der ph-Wert deutlich verändert hat, dann muss die Probe ohnehin verworfen werden und man kann sich die ganze restliche Analyse schenken.
Die B-Probe wird eingefroren und hat dann ohnehin denselben Zustand wie die A-Probe zum Analysezeitpunkt.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung: die Verfahrenseinstellung damals erfolgte aus Feigheit, schlüssige Kausalketten darzulegen, und seine Standpunkte notfalls auch vor Gericht zu verteidigen.

Mir tun all' die sauberen Profi-Athletinnen (Ja, die gibt es!!) leid, die in den letzten Jahren von Berasategui um Erfolge und Plazierungen gebracht worden sind.

Geändert von Hafu (15.06.2013 um 23:34 Uhr).