gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Triathlon Trainingscamp Südbaden
Triathlon Trainings-
lager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
04.-07.06.2026
EUR 299,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ironman 70.3 Rapperswil CH
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.06.2013, 18:16   #730
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.669
Zitat:
Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
Sorry, qbz, da steht nicht "Auslagen", da steht

......

Also, Reisepreis bzw. - wenn Du die Parallele ziehst - Startgeld ist futsch. Dann kann er nicht die Auslagen, sondern eine für bereits erbrachte und ... noch zu erbringende Leistungen geltend machen. Leistungen sind aber keine Auslagen. Leistung ist das, was der Kunde kriegt. Da ist auch ein Beispiel genannt, um's deutlicher zu machen: z.B. Rückflug. Natürlich muss der Kunde den Rückflug zahlen, wenn er erbracht wird. Aber eben nur, wenn er ihm - dem Kunden - zugute kommt.

Das, was Fuxbux gepostet hat, ist ja scheint's das momentane Angebot und das halte ich übrigens - unabhängig von rechtlichen Überlegungen - für ok. Und rechtlich haben die Athleten ja auch was gekriegt: T-Shirt, Rucksack und laufen konnten sie auch. Mir ging nur die Selbstverständlichkeit des Veranstalters und die teilweise ans beleidigende grenzende Emotionalität - von anderen, glaub ich - ziemlich auf'n Keks.
Da sind wir also inhaltlich derselben Meinung, egal ob es Reisepreis im Vergleich, Startgeld oder Kosten (sorry, mit Auslagen meinte ich Kosten für -->) für schon erbrachte Leistungen heisst. Ähnliches beeinhaltet das Angebot des Veranstalters.
Ein Anrecht auf Rückerstattung des vollen Startgeldes besteht somit nicht. (oder zeige mir ein entsprechendes Urteil.)
qbz ist offline   Mit Zitat antworten