Zitat:
Zitat von Rhing
Nö! Und was das mit Sachmängelhaftung oder zugesicherten Eigenschaften zu tun hat, ist mir auch schleierhaft. Das Auto war in Ordnung, bis es abgebrannt ist und "stinknormal".
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Vielleicht sollte ich einmal im Leben doch auch mal ein Auto kaufen. Ich gebe zu daß ich da keine Ahnung habe wann der Gefahrübergang ist. Beim Fahrrad findet der Gefahrübergang bei der Übergabe an den Kunden statt. Brennt da der Carbonhobel vor dem Durchziehen der Karte beim Händler ab, habe ich als Kunde nur den Schaden neu Lieferzeit oder Wandlung des Kaufvertrages, da die Ware einen Sachmangel hat. Da bekomme ich auch eine eventuell gezahlte Anzahlung zurück. Ist die Karte durch, trage ich das Risiko und nicht mehr der Händler. Ist das beim Auto anders? Bis zur Kasse ist das Auto doch dem Händler, brennt es ab hat die Ware einen Sachmangel.