Zitat:
Zitat von tandem65
Dir ist schon klar wie sehr das
Reicht Dir das Stichwort zugesicherte Eigenschaft? Sachmängelhaftung?
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Nö! Und was das mit Sachmängelhaftung oder zugesicherten Eigenschaften zu tun hat, ist mir auch schleierhaft. Das Auto war in Ordnung, bis es abgebrannt ist und "stinknormal".
Hab da noch Zusatzfragen:
- Ändert sich die Rechtslage, wenn der Autohändler 50 Mio Umsatz macht?
- Ändert sie sich, wenn er neu in den Markt kommt?
