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Alt 05.06.2013, 11:44   #711
fuxbux
Szenekenner
 
Benutzerbild von fuxbux
 
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: suisse
Beiträge: 99
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
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Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB.
AGB's dürfen rechtlich keine Partei bevorteilen.

Jeder Veranstalter sollte deshalb unbedingt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung haben.

Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so
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grüsse
fuxbux ist offline   Mit Zitat antworten