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Zitat von qbz
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Andere Frage: Sind Deiner Ansicht nach alle AGB´s und Teilnahmebedingungen rechtlich ungültig, die eine Rückerstattung im Abbruchsfall wegen höherer Gewalt bei Veranstaltungen oder Konzerten ausschliessen? Fast jeder Veranstalter hat das in der speziellen AGB.
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AGB's dürfen rechtlich keine Partei bevorteilen.
Jeder Veranstalter sollte deshalb unbedingt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung haben.
Ich denke das der Veranstalter haftbar ist egal was in den Bedingungen steht. Ist auch richtig so