Zitat:
Zitat von Duafüxin
Wir veranstalten "nur" einen Volkslauf, der bis gestern ins Wasser zufallen drohte (wörtlich).
Das bereits überwiesene Startgeld hätte zurück überwiesen werden müssen, auf den Kosten, die bis dato entstanden sind, wäre der Verein sitzengeblieben.
Warum soll das für professionelle Veranstalter anders sein als für Vereine?
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Genau so, ist uns übrigens auch schon passiert. Wir haben dann für's nächste Jahr einen Freistart gegeben und auf ausdrückliches Verlangen zurückgezahlt. Es waren nur wenige, die die Knete verlangt haben.
Zitat:
Zitat von Guru
Aber glaubst Du, dass dann noch irgendwer einen Wettkampf organisiert? Das sind doch zum Großteil Freiwillige, die einmal im Jahr etwas veranstalten. Oder sollten sich dann die freiwilligen Helfer beteiligen? Es gäbe dann halt keine Wettkämpfe mehr.
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S.o., und wir veranstalten den Lauf immer noch. Klar hat das ein Loch in die Vereinskasse gerissen, denn im nächsten Jahr waren die Einnahmen wegen der Freistarts natürlich deutlich geringer, aber wenigstens verteilt.
Aber zurück zur Frage: Würdest Du nachträglich zahlen? Und die Kosten hat der Autohändler mit der abgebrannten Hütte doch auch. Trotzdem gibt's noch reichlich Autohändler. Und sooo oft passiert das ja nun auch nicht. Ich bin jetzt sein 2004 wettkampfmäßig einigermaßen kontinuierlich unterwegs und einmal ist Rund um Köln ausgefallen. Das Startgeld hab ich dabei übrigens nicht zurückverlangt.