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Alt 05.06.2013, 08:55   #692
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
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Beiträge: 4.813
Die Entscheidungen des Veranstalters, den Wettkampf in Rapperswil abzubrechen, sind nach meinem Eindruck und nach den Gesprächen mit einem Teilnehmer völlig richtig. Es gab schließlich keine Alternative.

Trotzdem verstehe ich die Reaktionen einiger hier gegenüber denjenigen, die eine Startgeldrückerstattung oder einen Freistart erwarten, nicht, erst recht nicht in dieser Emotionalität. Das hat weder mit der - natürlich - richtigen Entscheidung des Veranstalters oder der Polizei, dem Zeitpunkt der Entscheidung oder der Kommunikation etwas zu tun. Was würdet Ihr denn sagen, wenn das Startgeld nicht vorher, sondern hinterher gezahlt würde. Würdet Ihr dann "fröhlich pfeifend" das Geld überweisen? Oder andere Frage: Ihr bestellt ein Auto, lieferbar zum 1. eines Monats, für 20.000, egal ob EUR oder Franken. Das Werk liefert am 28. des Vormonats an den Händler, am 30. brennt die Halle ohne Verschulden des Händlers (also "höhere Gewalt") ab. Der Händler kommt am 1. und hätte gern die 20.000, die Reste des Autos kriegt Ihr selbstverständlich.

Ne, ne, wer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefert, kriegt auch nix. Wenn er nix dafür kann (kein Verschulden), ist er natürlich nicht schadensersatzpflichtig, d.h. kein Profi kann z.B. wegen ausgefallener Siegprämien etc. Ansprüche geltend machen. Aber warum soll die Gegenleistung gezahlt werden, wenn die Leistung nicht kommt.

Ein komplettes Abweichen von dieser Regelung dürfte in D gegen die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, weil von einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Das mag rechtlich in der Schweiz anders sein. Aber würdet Ihr das Auto bezahlen?
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