Zitat:
Zitat von fuxbux
Ich kenn mich aus mit Veranstaltungen (Konzerte & Festivals)
Wenn z.B. die Band ausfällt kann man die Kunden auch nicht mit einem Club-Shirt zufreidenstellen. Der ganze Betrag geht an den Kunden zurück.
|
Leider falscher Vergleich. Zutreffend wäre folgender:
Tritt während eines Freiluftkonzertes ein plötzliches, schweres Unwetter bzw. ein Sturm auf, der aus Sicherheitsgründen zum Abbruch des Konzertes führt, haben die Besucher kein Anrecht auf Rückerstattung oder wahlweise Ersatzkonzerttermin. (das bräuchte nichtmals in die Teilnahmebedingung / AGB)