Die Österreicher haben in ihrer Sportordnung noch einen Korrekturfaktor für die Wassertemperatur, sofern die Außentemperatur unterhalb der Wassertemperatur liegt. Dann wird pro Grad Differenz von der gemessenen Wassertemperatur noch ein halbes Grad abgezogen. 16 Grad Wassertemperatur bei 10 Grad Außentemperatur sind dann nur noch 13 Grad nominelle Wassertemperatur. Und unterhalb bestimmter Wassertemperaturen darf nicht mehr geschwommen werden.
http://www.triathlon-austria.at/de/menu_main/reglemente (F.4.2.1)
Für Neoprenerlaubnis/verbot finde ich den Korrekturfaktor ganz gut, aber dadurch ein Schwimmen zu streichen finde ich nicht gut. Gerade wenn es sich nicht um Wettkämpfe der obersten nationalen Ligen handelt, sollte sich doch jeder Athlet die Zeit nehmen können, um sich abzutrocknen und mit den passenden Klamotten wieder anzuziehen.