Zitat:
Zitat von captain hook
Hier dann noch ein Zitat aus der Veranstalter- und Ausrichterordnung: http://www.dtu-info.de/ordnungen.htm...ung%202013.pdf Ob es unter diesen Regularien überhaupt möglich ist eine Meldung zu einer DM abzuweisen weil "nach 5min ausverkauft" dürfte in meinen Augen zumindest fraglich sein...
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Ach, das ist nicht fraglich, denn es gibt ja:
§ 20 Sonderbestimmungen
In begründeten Einzelfällen kann das Präsidium der Deutschen Triathlon Union von einzelnen Pflichten gemäß der Veranstalter- und Ausrichterordnung und der Sportordnung eine Befreiung erteilen. [...]
Den hatte sich die DTU vor ein paar Jahren geschaffen, um mit den großen Veranstaltern Sonderkonditionen aushandeln zu können, was Verbandsabgeben etc. angeht. Die einzelheiten werden dann in für die Öffentlichkeit nicht einsehbaren Verträgen zw. DTU & Veranstalter geregelt.
Fazit: Was die machen wollen, machen die mgl.
