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Die Vorgabe zur Verkürzung der Strecken kam vom NRWTV. Das ist in der Wettkampfordnung geregelt.
Als Veranstalter muss man bei entsprechend geringen Temperaturen Maßnahmen zum Schutz der Athleten vornehmen. In welchem Unfang dies geschieht muss individuell entschieden werden.
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