| F.F.1 k hätte ich auch nur auf Schüler bezogen.
 Aber bei der VAO gibt es den Passus 9.6.:
 "§ 9.6 Stellt sich unmittelbar vor oder während der Durchführung des Wettkampfes heraus, dass die Sicherheit der Teilnehmer aufgrund besonderer Umstände nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, so ist der Start zu verschieben oder die Veranstaltung abzubrechen. Im Zweifel entscheidet hierüber der Einsatzleiter des Wettkampfgerichtes."
 
 Disem Paragraphen hätte ich auch eine Verkürzung bei extremem Wetter zugeordnet. Alternativ wäre Abbruch möglich. (z.B. bei Gewitter).
 Verschieben ist ja meist aus anderen Gründen gar nicht möglich.
 (P.s.: wie das Wetter war, weiß ich aber natürlich nicht. Ist auch recht subjektiv, ab wann es ein Sicherheitsproblem ist)
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