Zitat:
Zitat von Macca
Der Veranstalter hat uns beim letzten Start auf einen Artikel in der Sportordnung hingewiesen, der besage, dass wenn die Außentemperatur nach dem Schwimmen zwischen 12-14°C liege, die folgenden Wettkampfstrecken halbiert werden müssten. Somit blieb es bei 1000m Schwimmen, 27km Rad und 5km laufen. Das war vor dem ersten Start bereits beschlossen worden, auch auf Antrag eines/ einer Athleten/ Athletin.
Sichtlich unangenehm war es dem Veranstalter auf jeden Fall, ein wenig Verständnis sollte man aber auch entgegenbringen.
Grüße
Amadeus
Edith schreit noch hinterher: In der DTU Sportordnung finde ich allerdings auch nur unter Punkt F.F.1: "k) (...) Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12,0 °C, ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur von 12,0 – 14,0 °C erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause von 15min. Anschließend wird mit den beim Schwimmen festgestellten Zeiten in entsprechender Reihenfolge gestartet. (...)"
|
Wie du richtig nachrufst, gibt es die Halbierung nicht! Bei einer Temperatur unter 14 Grad wird nach dem Schwimmen gestoppt und das Radfahren nach der Gundersen-Methode (Verfolgungsstart) gestartet. Eigentlich hätte man sofort Beschwerde einlegen müssen und Regress vom Veranstalter fordern. Die Entscheidungen entbehren IMHO jeder Grundlage in den Ordnungen (aber da lasse ich mich gerne belehren!).