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Habe gerade mal ie Sportordung und die Veranstalter- und Ausrichterordnung durchstöbert. Kann nichts zu Gründen für eine Verkürzung finden.
Will aber nicht ausschließen, dass es Verbandsvertreter gibt, die "Ideen" haben, denen sich dann Veranstalter und Kampfrichter wider/mangels besseren Wissens unterwerfen.
Insbesondere bei einem Beheiztes-Freibad-Wettkampf hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, sich für den Rest der Strecke angemessen zu kleiden. Geht halt auf die Wechselzeit ...
Bin gespannt, ob hier noch jemand die Anspruchsgrundlage für diesen Einspruch nennen kann.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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