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Zitat von kullerich
Auch von mir Gratulation, wobei ich in diesem Falle die "Schuldfrage" etwas diffiziler fand - es wäre eine (fruchtlose und teure, aber) interessante juristische Diskussion gewesen, ob der TVNRW tatsächlich irgendein Sanktionsrecht hat, wenn Athetinnen für Schwimmverein bei Schwimmwettkampf an den Start geht, nur weil der Veranstalter nicht genehm ist. Selbst die Sportordnung beansprucht das DTU-Alleinvertretungsrecht nur für Swim + Run (usw...), nicht aber für "Rahmenwettbewerbe in solchen Veranstaltungen"...
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ich sehe es wie du: eine Sperre hätte es ziemlich sicher nicht gegeben, nicht zuletzt auch weil der Verband anhand der Ergebnislisten nicht eindeutig aus einer Namensgleichheit schließen kann, dass der betreffende auch mit dem Startpassinhaber identisch ist. Und eben weil für einen Schwimmwettbewerb ohnehin keine TVNRW-Verbandsabgaben fällig werden (
allerdings höchstwahrscheinlich analoge Abgaben an den Schwimmverband! Ob diese gezahlt werden, wäre interessant zu erfahren).
Nichtsdestoweniger geht es aber ums Grundsätzliche: der Rechtsstreit hat den TVNRW an den Rand der Insolvenz getrieben und das dabei verbrannte Geld fehlt bei den eigentlichen Verbandsaufgaben, der Nachwuchs-, Breitensport- und Leistungssportförderung.
Mittlerweile haben sämtliche Triathlonlandesverbände in Deutschland modernisierte Abgabenordnungen, mit denen auch kommerzielle Veranstalter gut leben können, so dass es keinen Grund mehr gibt, dass sich einzelne Veranstalter Sonderkonditionen zu erpressen versuchen oder die Abgaben komplett schuldig bleiben.