Zitat:
Zitat von HeinB
Nachtrag: In der Sportordnung steht "Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet". Wenn es der Verband so auslegt, dass die ganze "Veranstaltung" mit den verschiedenen "Wettbewerben" als eins gesehen wird, und die "Veranstaltung" genehmigungspflichtig ist wegen Swim and Run, sind wohl Sperren möglich. :-(
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Vielleicht sollte man sich als "eigentlich" Triathlon-Veranstalter ein 50m-Schwimmen ins Programm nehmen und sich das ganze vom DSV genehmigen lassen. Dass bei der gleichen "Veranstaltung" noch Triathlon und sonst was ist, hätte dann die DTU auch nicht mehr zu interessieren

. Müsste ja in die andere Richtung genauso funktionieren.
Wenn jemand anders als Jeschke so eine Veranstaltung aufziehen würde, würde es den Triathlon-Verband nicht die Bohne interessieren.