Zitat:
Zitat von kullerich
Zusätzlich zur steuerlichen Geschichte (Spendenquittung) ist doch auch sehr fraglich, wie die Auszahlung an das Mitglied überhaupt verbucht wurde, das klingt in erster Näherung auch schon wie eine "Luftbuchung", die durchaus juristische Konsequenzen haben könnte. Gegebenenfalls kann sowas auch dazu führen, dass die Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Geschäftsjahr unwirksam ist. Was wurde denn da gebucht, als das Geld ausbezahlt wurde?
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Das Mitglied überwies den Betrag X auf das Vereinskonto.
Anschliesend kaufte der Verein über das Vereinskonto ein Fahrrad.