Zitat:
Zitat von Kurt D.
Zudem ist der Aufkauf von CD Dateien die Unterstützung seitens des Staates zu einer kriminellen Handlung (Diebstahl). Hehlerwirtschaft durch Minister eines Landes, welche Staatsbürger eines anderen (souveränen) Landes zu kriminellen Taten animieren.
Heiligt der Zweck etwa hier die Mittel?
Nur weil ein paar Promis öffentlich dann hingerichtet werden können!
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Glücklicherweise gibt es hierzulande keine Todesstrafe mehr, also wird niemand hingerichtet, auch kein Promi

. Wobei es völlig unerheblich ist wer Steuerhinterziehung begeht. Es geht um rechtsstaatliche Grundsätze, die unabhängig von der Person gelten. Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Sowohl dem Staat als auch seinen Bürgern sollte an der Aufklärung von Straftaten gelegen sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich in einem Urteil die Verwertung von Daten auf sog. Daten CDs zur Strafverfolgung gebilligt.
"Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne
Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat. "
Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg10-109.html