Zitat:
Zitat von Pascal
Insofern hat er bereits selbst zugegeben Steuern hinterzogen zu haben, was eine Straftat darstellt. Dieser Sachstand ist unstrittig. Die abschließende Bewertung der Straftat bzw. Schuld im laufenden Verfahren steht noch aus.
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Richtig, aber wenn die Sache mit seiner Selbstanzeige doch richtig war, wird der Straftatbestand im Nachhinein ja wieder geheilt. :-)
Eigentlich ne unnötige Diskussion. Ich bin ja nicht der Auffassung, dass der Gute Unschuldig ist. Aber wie das alles abläuft ist schon sehr verwunderlich.
Grundsätzlich hatte ich ja auch weiter oben schon beschrieben, dass ich Steuerhinterziehnung nicht als Bagatelle empfinde und dass nach Auffassung vieler die damit zu tun haben die Selbstanzeige oft erst dann gezogen wird, wenn die Leute keinen anderen Ausweg mehr sehen und weil sie der Strafe und dem Prozess engehen wollen.
Grundsätzlich düfte es eine Frage der Abwägung sein, ob man die Leute auch ohne diese Möglichkeit festnageln könnte und so sowohl an die Steuernachzahlung als auch an die Strafgeldsumme herankommt, oder ob man tatsächlich in so einer bescheidenen Lage ist, Steuerbetrügern "Angebote" (in Form so einer Möglichkeit) machen zu MÜSSEN, damit sie sich dann straffrei offenbaren.