gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Steuerhinterziehung durch Uli Hoeneß
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.04.2013, 19:50   #64
Kinesis
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 195
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Nochmal zur Verdeutlichung:

Die Selbstanzeige dient dem Steuerbetrüger zur Strafminderung und dem Staat zur Erleichterung der Vermittlungsarbeit.

Aber es ist völlig undenkbar, dass es in diesem Fall zu einem Freispruch kommt und das Gericht (auch wenn wir noch nicht alle Fakten kennen) zur Auffassung kommt, dass UH unschuldig ist oder -wie du es nennst- "nichts verbrochen hat". Dann hätte er ja keine Selbstanzeige zu stellen brauchen.

Die Selbstanzeige ist in Deutschland auch begrenzt auf Hinterziehungsbeträge von maximal 50 000€. Da UH bereits von sich aus mehrere Millionen nachgezahlt hat, wissen wir dass es im konkreten Fall um eine andere Dimension geht.

Es wird also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommen.
Ich glaube das ist nicht ganz richtig.
Wer über 50.000€ hinterzogen hat (pro Jahr, nicht insgesamt) die Steuer plus 5% bezahlt kommt ohne weiter Strafe davon. Vorrausgesetzt die Selbstanzeige war vollumfassend.

Edith sagt: Das steht sogar in deinem Link
Die Selbstanzeige ist begrenzt auf Hinterziehungsbeträge von höchstens 50.000 Euro je Tat. Darüber hinaus kann unter den Voraussetzungen des neu eingefügten § 398a AO von Strafverfolgung abgesehen werden, wobei dann eine Zusatzleistung von 5 % auf den Hinterziehungsbetrag zusätzlich zu leisten ist.
Kinesis ist offline   Mit Zitat antworten