Zitat:
Zitat von Trimichi
... obwohl er wahrscheinlich gar nichts verbrochen hat (Kapitalstock versteuert, Selbstanzeige wegen KEST nach Scheitern des dt.-schweizer. Abkommens).
...!
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Nochmal zur Verdeutlichung:
Die
Selbstanzeige dient dem Steuerbetrüger zur Strafminderung und dem Staat zur Erleichterung der Vermittlungsarbeit.
Aber es ist
völlig undenkbar, dass es in diesem Fall zu einem Freispruch kommt und das Gericht (auch wenn wir noch nicht alle Fakten kennen) zur Auffassung kommt, dass UH unschuldig ist oder -wie du es nennst- "
nichts verbrochen hat". Dann hätte er ja keine Selbstanzeige zu stellen brauchen.
Die Selbstanzeige ist in Deutschland auch begrenzt auf Hinterziehungsbeträge von maximal 50 000€. Da UH bereits von sich aus mehrere Millionen nachgezahlt hat, wissen wir dass es im konkreten Fall um eine andere Dimension geht.
Es wird also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung kommen.