Zitat:
Zitat von captain hook
Wie geht man jetzt aber damit um? Muss man dann einfach garnix machen, weil ja nix ist oder muss man sich trotzdem beim Finanzamt melden und das nachweisen und sich bescheinigen lassen?
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Das mit der Kleinunternehmerregelung hab ich auch verstanden. Muss man sowas beantragen oder ist das dann halt so, weil man unter dem Betrag bleibt?
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Formal korrekt musst du vermutlich alles angeben in der EKST-Erklärung, und eine UST-Erklärung machen und dort ein entsprechendes Häckchen setzen für die Kleinunternehmerregelung. Die "Bescheinigung" des FA ist dann ein entsprechender Steuerbescheid. Alles ohne Gewähr, ich bin Laie!
Auch klar ist: Wenn das Finanzamt denkt da sei was zu holen, werden sie dich auffordern Erklärungen abzugeben.
Ob du es aussitzen sollst oder lieber melden, da werde ich mich nicht äußern.
