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Alt 18.04.2013, 16:56   #21
HeinB
Szenekenner
 
Benutzerbild von HeinB
 
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2.305
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Wichtig ist die Frage: Ist man steuerlich in irgendeiner Art und Weise betroffen und geht im Zweifel (weil man sich selber nicht auskennt) damit lieber zum Steuerberater.
Auf jeden Fall, wenn du eh einen hast oder die im Raum stehenden Beträge das rechtfertigen. Neben dem Finanzamt ist der Steuerberater auch der Einzige, der dir konkrete Auskünfte zu Steuerthemen geben darf.

Ganz allgemein empfehle ich dir, mal die Tatbestandmerkmale zur selbständigen Arbeit anzuschauen. Wenn das alles erfüllt ist, und die Einnahmen die Ausgaben überschreiten (einen eigenen Freibetrag gibt es nicht), dann erhöht der erwirtschaftete Überschuss dein zu versteuerndes Einkommen, dass vermutlich noch aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ggf. anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung usw. besteht.

Bei der Umsatzsteuer gibt es eine Kleinunternehmerregelung (17.500 Euro Umsatz im Jahr).

Stichwort Mäzentum: Wenn es keine Gegenleistung gibt, wie das Tragen eines Trikots mit Logo (Werbedienstleistung), dann wäre es vielleicht eine Schenkung. Die wird anders besteuert, mit entsprechenden Freibeträgen.
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