Ok. Der Pranger kommt wieder, bzw. ist schon längst wieder da...
Dass der alte Besitzer einige Ansprüche hat, ist klar.
Der neue hat aber auch weiterhin seine normalen Rechte.
Hier wäre das Recht am eigenen Bild meiner Meinung nach eindeutig verletzt.
(Ich geh mal davon aus, dass Bijay nicht explizit der Veröffentlichung in diesem Zusammenhang zugestimmt hat)
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