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Zitat von LidlRacer
Das wäre mir jetzt neu, dass Diskogänger sich ihre bunten Pillen vom Arzt holen.
Nach meiner Auffassung des Arztberufes haben Ärzte Krankheiten zu heilen, Schmerzen zu lindern usw.
Doping gehört nicht zu ihren Aufgaben und steht für mich im direkten Gegensatz dazu. Berufsverbot wäre die einzig richtige Konsequenz.
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Das war vielleicht unglücklich formuliert. Ich gehe nicht davon aus, dass Ärzte im Regelfall die "bunten Pillen" verschreiben. Aber wie sieht es aus, wenn der Arzt z.B. bei einem Bluttest feststellt, dass der Patient "bunte Pillen" einwirft? Gleich zur Staatsanwaltschaft oder zur NADA?
Vorweg: Ich bin auf jeden Fall ganz deiner Meinung, dass Ärzte Krankheiten heilen sollen. Ich hatte auch schonmal (in einer Radzeitung?) ein Interview mit einem Arzt gelesen, in dem dieser die meiner Meinung nach abstruse These vertreten hat, dass man mit dem hippokratischen Eid geschworen hätte, den Menschen zu helfen und wenn der Mensch schneller werden will, sei die Gabe von Dopingmittel doch die Erfüllung seines Eides. Dem kann ich auf keinen Fall zustimmen.
Ich sehe die Problematik allerdings darin, wer festlegt, in welchen Fällen die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird und auf welcher Grundlage dies erfolgt. Der "Mißbrauch" der Medikament ist ja aktuell nicht strafbar. Sprich, jeder kann sich reinpfeifen, was er will. Dem Arzt eine Schädigung des Patienten, also eine Körperverletzung, nachzuweisen ist ebenfalls nicht so einfach.
Wenn einer zu seinem Arzt geht und sagt, er will das Medikament X, um schneller Radzufahren, ist der Fall denke ich klar. Der Arzt müßte das Medikament oder das Rezept verweigern können. Darf er aber dann schon zur Staatsanwaltschaft oder zur NADA rennen und den Patienten wegen versuchtem Doping anzeigen?
Wie sieht es aus, wenn der Patient einfach nur nach dem Medikament fragt und es nicht klar ist, wofür er es will? Oder er gibt an, dass er das Medikent zur Leistungssteigerung auf der Arbeit oder im Studium will?
Oder der Arzt stellt bei anderen Untersuchungen fest, dass irgendwas nicht stimmen kann, z.B. bei Blutuntersuchungen oder hat den Verdacht, dass der Patient etwas genommen hat.
Die Abgrenzung, in welchen Fällen eine solche Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen soll, halte ich eben für sehr schwierig.
Matthias