Zitat:
Zitat von sutje
Nun ja, wenn man auf dem Flohmarkt 'nen echten Van Gogh für sagen wir mal 100 EUR angeboten bekommt und es sich dann herausstellt, dass das gar kein echter war. Wie reagiert hier wohl der Richter? Gibt er dem 'Betrogenen' vorbehaltlos Recht oder hätte der Käufer nicht hinterfragen sollen, ob das nicht doch ein viel zu günstiger Preis ist?...
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Flohmarkt = Supermarkt ?
1 0/000 oder weniger = 50 % oder von mir aus 25 %?
Wir haben immer gesagt: Autoradios für'n Zehner hinterm Bahnhof über über die Hecke gereicht. Nur isn Supermarkt halt keine Hecke hinterm Bahnhof.
Dann sach doch ma einer, wo die Grenze liegt, bei der man davon ausgehen kann, dass durch die Täuschung beim Verbraucher kein Irrtum erregt wird. Bei 50% des Marktpreises? Und wie billig darf denn der Händler beim Großhändler oder Erzeuger einkaufen, um das noch durchgehen zu lassen?
Um's noch mal klar zu machen: Natürlich isses nicht besonders schlau, den Müll unbekannter Herkunft fertig zu kaufen, statt selbst was zu machen. Ändert aber nix daran, dass sich hier einige strafbar gemacht haben. Oder isses kein Diebstahl, wenn Dir jemand Dein Wettkampfrad klaut, weil Du'd nur mit nem einfachen Schloß abgeschlossen hast, um dir was zu trinken zu kaufen oder weil Du's in der Wechselzone überhaupt nicht abgeschlossen hast?