Ja, ich habe da keine Einschränkungen im Kopf, mache keinen Unterschied zwischen "schuldig" Bedürftigen und "unschuldig" Bedürftigen. Glaube auch, dass es schwer wäre, da eine Grenze zu ziehen.
Aus meiner Arbeit mit Suchtkranken weiß ich aber z.B., dass sie Voraussetzungen erfüllen müssen, bevor sie überhaupt für ein Spenderorgan (in der Regel benötigen sie eine Leber) in Frage kommen. Das sind vor allem nachzuweisende Abstinenzzeiten, bevor sie überhaupt auf die Warteliste für ein Organ kommen. Wenn sie dann während der Wartezeit rückfällig werden, war's das auch.
Ich an deiner Stelle würde mich von dem Gedanken frei machen, wer eines deiner Organe "verdient" hat. Besser scheint mir zu sein, daran zu denken, dass alle, die warten eines brauchen, um leben zu können. Auch Menschen, die sich an ihrem Körper "versündigt" haben, sollte man nicht das Recht auf Weiterleben absprechen, finde ich.
Viele Grüße
J.
|