Zitat:
Zitat von friedrichvontelramund
Da stimmt. Meine Gedanken zielten aber auch eher auf das Problem der Nicht-gelistetete Substanzen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass ich für nix bestraft werden kann, was heute (zum Zeitpunkt der Ennahme, Anwendung etc.) erlaubt ist
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Das Problem der nichtgelisteten Substanzen ist eigentlich in der Praxis keines. Zumindest kein relvantes. Das wollte ich mit meinem Beitrag ja vorhin ausdrücken. Wirkungsanaloge Substanzen sind genauso verboten wie die tatsächlich gelisteten Wirkstoffe!
Es gab in der vergangenheit schon zahlreiche Dopingverfahren wo diese Regel zur Anwendung kam.
Wenn jemand ein neues Anabolikum (er)findet und benutzt handelt er auch im juristischen Sinn genauso illegal, wie wenn er eins der ausdrücklich gelisteten Anabolika oder Testosteron benutzt.
Genauso ist es bei den epo-ähnlichen Substanzen und den Aufputschmitteln.
Gutes Beispiel ist auch Modafinil. Das war vor ein paar Jahren ein völlig neues Mittel gegen Narkolepsie (Schlafanfälle) und wurde kurz nachdem es auf den Markt kam auch schon von Leichtathleteten als Amphetaminersatz missbraucht. Obwohl es damals nicht auf der WADA-Liste stand, wurden trotzdem mehrere Sperren nach positiven Tests ausgesprochen und Medaillen aberkannt, weil es gemäß der Analogsubstanzregel als Aufputschmittel automatisch miterfasst war.