Hi Seb,
Zitat:
Zitat von sbechtel
da hier auch einige Juristen unterwegs sind, stelle ich die Frage mal:
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Kaufleute haben ja auch ein wenig Ahnung von der Materie, daher melde ich mich auch mal
Zitat:
Zitat von sbechtel
Vor 9 Monaten habe ich ein Thinkpad gekauft und jetzt ist mir aufgefallen, dass ein Displayschanier gebrochen ist. In meinen Augen ein ganz klarer Materialfehler, denn das Laptop wurde immer ganz normal auf und zu geklappt und ist auch nie runter gefallen oder ähnliches.
Jetzt habe ich bei Lenovo angerufen, doch die sagten mir, dass sie Schanierschäden aus der Gewährleistung ausgeschlossen hätten und das ich es auf eigene Kosten reparieren lassen könne.
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Achtung Wortwahl! Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers & Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Sache.
Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, kann der Hersteller Bauteile davon ausnehmen. Auch der Zeitrahmen ist ihm freigestellt. Im Rahmen der Garantie kann der Hersteller Dir ziemlich viel vorschreiben.
Die Gewährleistung musst Du gegenüber Deinem Händler geltend machen. Da gelten 24 Monate, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Dann musst Du nachweisen, daß das Teil schon bei Auslieferung defekt war.
Das ist allerdings relativ schwierig und an der Handhabung des Händlers kannst Du mMn erkennen ob der Händler sein Geld Wert war oder nicht.
Zitat:
Zitat von sbechtel
In meinen Augen ist das eine Frechheit!
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Von Seiten Lenovos ist mMn es auf jeden Fall rechtlich in Ordnung. Ob frech oder nicht ist eine andere Sache.
Beste Grüße.