Zitat:
Zitat von Klugschnacker
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Die Gesellschaft akzeptiert aber nicht, wenn diese Überzeugungen in ein Krankenhaus hineingetragen werden. Krankenhäuser haben einen vom Volk als oberstem Souverän erteilten Versorgungsauftrag. Religion hat hier nichts zu suchen, das fordert die im Grundgesetz festgelegte Trennung von Kirche und Staat. Religiöser Fundamentalismus ist im Sinne der Meinungs- und Religionsfreiheit akzeptiert, sofern er sich auf Kirchen und den privaten Raum erstreckt. In einem öffentlichen Krankenhaus müssen sich jedoch die Grundwerte der Gesellschaft widerspiegeln. Es sollte nicht an diesem Ort und bei dieser Gelegenheit die Gesellschaft von der Kirche über diese Grundwerte belehrt werden. Die Kirche missbraucht sonst das von der Gesellschaft in sie als Träger eines Krankenhauses gesetzte Vertrauen – nichts anderes ist die Ursache der Entrüstung.
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Vor zig Jahren ist mir schon aufgefallen, dass sich eine Menge meiner Bekannten ganz plötzlich an ihre religiösen Wurzeln erinnerten und regelmäßig alle möglichen und unmöglichen kirchlichen Veranstaltungen besuchten.
Auf meine verwunderte Frage nach diesem Sinneswandel war die Antwort immer, dass sie sonst keine Kindergartenplätze für die gerade geborenen Kinder bekommen würden. Die Plätze würden nach solchen Gesichtspunkten vergeben und nicht konfessionelle Kindergärten gäbe es nicht in der Nähe.
Wenn man sich jetzt den Begriff "Religionsfreiheit" ansieht, dann umfasst dieser insbesondere auch die negative Religionsfreiheit:
"Geschützt ist auch die negative Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben."
Ist dieses Verhalten der von der Allgemeinheit finanzierten, konfessionellen Kindergärten nicht eindeutig eine Beschneidung der Religionsfreiheit und damit ein Verstoß gegen das GG?
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