Zitat:
Zitat von Pascal
Ich bin wahrlich kein Fürsprecher der katholischen Kirche, aber die Gleichsetzung von Einzug der Kirchensteuer mit der Verfolgung und Ermordung von Christen in verschiedenen Ländern ist nicht statthaft.
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Natürlich kann man das nicht vergleichen. Nur hat Kirchensteuer was mit der eigentlich festgeschriebenen Religionsfreiheit und Trennung von Staat und Kirche zu tun? Klar ist das ein himmelweiter Unterschied zur Verfolgung und Ermordung, aber wo fängt die Einschränkung realer Religionsfreiheit an? Warum hat die Kirche arbeitsrechtliche Sonderstellungen und kann sich über die im GG festgeschriebene Religionsfreiheit hinwegsetzen?
Trennung Christen und kath. Kriche ist doch wohl logisch, oder? Zum einen ist noch lange nicht jeder Christ katholisch, zum anderen reden wir einmal von Glauben und einmal von einer Instituion. Aber das ist typisch für die Kirche dieser Ausschließlichkeitsanspruch.
Und wer die Augen nicht verschließt findet auch sowas in D:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...61d08a2d3.html