Zitat:
Zitat von Klugschnacker
ISofern er das jedoch tut, soll er seine Meinung frei äußern können, ohne dafür einen Job zu verlieren oder andere Nachteile zu haben.
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Solange seine Meinung und die Äußerung derselben keinen Einfluss auf seinen Job hat keine Frage. Bei einem Lehrberuf ist das aber deutlich kritischer wo die freie Meinungsäußerung aufhört und ab wo der Job dazu dient die eigene Meinung zu verbreiten.
Kann er Lehrberuf und Meinungsäußerung nicht trennen ist der Schritt logisch und richtig die Lehrbefugnis zu entziehen. Nicht wegen seines Glaubens sondern wegen Missbrauchs des Lehrauftrages.