|
Vielen Dank, iCologne, für die Info mit dem nächsten Termin.
Zur Erläuterung: Bin bei der Verhandlung nicht dabei gewesen und habe auch keine Insiderkenntnisse. Aber üblicherweise gibt es einen Verhandlungstermin. Bei diesem Termin wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Es kann auch sein, dass das Gericht seine derzeitige Auffassung darlegt. Dies ist üblich. Üblich ist aber auch, dass in diesem Termin keine Entscheidung ergeht, sonder "Termin zur Verkundung einer Entscheidung" festgesetzt wird. Das wird dann wohl der Termin im Februar sein. Die Entscheidung kann ein Urteil sein, es kann aber auch ein Beweisbeschluß sein, wenn z.B. der Sachverhalt streitig ist und Zeugen oder Sachverständige gehört werden müssen. Wir werden also dann am 6.2. schlauer sein (wenn's ein Urteil gibt) oder eben nicht (wenn's einen Beweisbeschluß gibt).
Gegen ein Urteil kann dann Berufung zum OLG eingelegt werden. Das LG kann also nicht weiterverweisen. Es ist Sache der Parteien, ob der Rechtstreit in die 2. Instanz geht.
__________________
Relax, no worries!
|