Zitat:
Zitat von Scotti
Ich habe fast 50 Jahre für mein Urteil über die Kirche benötigt. Als "vorschnell" kann man das wohl nicht bezeichnen.
Die Frage nach den Steuern rührt daher, dass die angegebene Gehälter der Kleriker wahrscheinlich nicht direkt mit Angestelltengehältern vergleichbar sind: Zahlen Pfarrer von ihrem Gehalt in gleichem Maße wie normale Menschen Kirchensteuer, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Lohnsteuer ...?
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Es ging bei dem Urteil um die Arbeit eines Pfarrers, die Du als "ganz normale sehr gut bezahlte Arbeit" bezeichnet hast.
Das Thema Gehalt eines Pfarrers, steuerliche Behandlung und Sonderbedingungen ist Seitenfüllend. Ich kann hier nur detailliert für die bayerische evangelische Landeskirche Fakten nennen. Wobei ich stark annehme, bei der Einkommensteuerpflicht und daraus abgeleitet der Kirchensteuerpflicht sind alle gleich, also ja.
Krankenversicherung wird ebenfalls gezahlt, genauso wie Rentenversicherung.
Ein Akademiker wird natürlich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt immer besser verdienen. Insofern ist die Vergleichsgruppe falsch gewählt, mann muss ein Pfarrergehalt daher mit dem von vergleichbaren akademischen Hochschulstudienabschlüssen vergleichen. Und z.B. auch damit, wenn ein Theologe in der freien Wirtschaft arbeiten würden.