Zitat:
Zitat von Trimichi
Vorsätzliche Tötung mit Waffengewalt ist doch ganz was anderes als wie wenn ein 18- und damit Volljähriger, der die Führerscheinprüfung bestanden hat, somit weder psychisch gestört noch geistig behindert ist, auf der Autobahn Gas gibt.
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Tot ist tot.
Und interessante Schlussfolgerung, dass ein 18jähriger mit Führerscheinprüfung nicht psychisch gestört sein kann.
Ob jetzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ich will so keinen Angehörigen verlieren.