Hi Coparni,
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Zitat von coparni
Stand in den Rundmails, die an die Vereine gingen anders. Aber da hat wohl jeder seine eigene Wahrheit gehabt.
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nun muß ich, frisch aus dem Urlaub gekommen, doch mal nachfragen, was in denn nun den Rundmails anders stand?
Mich würde auch interessieren, was in dem Rechtsgutachten zur Berechnungsgrundlage der DTU-Gebühren stand. Vor allen Dingen welche Annahmen gemacht wurden. Denn ich glaube daß niemand daran zweifelt, daß mit der aktuellen Satzung des BTV, der BTV gegenüber den Vereinen nach den BLSV-Zahlen abrechnen kann. Allerdings bezweifele ich, daß irgendjemand den BTV hindern kann seine Satzung so zu ändern, daß sie es können. Der BTV hat da erstmal Vertragsfreiheit mit seinen Vereinen. Wenn der BTV das will, kann er seine Satzung entsprechend ändern. Wenn der BTV das nicht möchte, hat entscheidet er sich auch gegen die Mitgliedschaft in der DTU, oder er finanziert die von der DTU erhobenen Beiträger auch anders. Ich jedenfalls fände es schlauer die Satzung entsprechend zu ändern, daß den Vereinen gegenüber nach den BLSV-Zahlen abgerechnet wird. Dann müssen sich die Vereine klar werden, wen sie alles an den BLSV melden wollen.