Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Der 1. Satz des 2. Absatz des 2. Artikels des deutschen Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Bekannt ist: Lärm macht krank.
Vor dem Hintergrund werden die nicht (mehr) durchkommen.
Gruß
N. 
|
Ok - ich nehme an, die Autobahn vor meinem Fenster kann ich dann also problemlos schließen lassen.
Oder vielleicht doch nicht?
Vor dem obigen Hintergrund dürfte kein Flughafen in Deutschland überhaupt offen haben. Kein Auto fahren. Keine Bahn (wie war das mit der Rheintrasse wo des nächtens Güterzüge im Minutentakt die Häuser wackeln lassen?).
Warten wir's ab. Damit "die" nicht durchkommen, muss erstmal jemand dagegen klagen und Recht bekommen. Und wie Du sicher weißt, gibt es über dem Grundgesetz noch einen ganz anderen Grundsatz: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge!"
