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Alt 10.01.2013, 16:11   #296
DragAttack
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Registriert seit: 04.10.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 922
Da hab ich ja ne interessante Diskussion verpasst. Auch wenn das meiste schon erwähnt wurde, so möchte ich eine Aussage nicht so stehen lassen

Zitat:
Zitat von TriBlade Beitrag anzeigen
Angenommen du hättest Recht, würde dies bedeuten, dass das Bundesverfassungsgericht unrecht hätte. Ziemlich starke Behauptung. Es gibt eine Menge Grundsatzentscheidungen, in denen die Ehe + Familie deutlich den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bevorzugt wurde. Darauf wollte ich lediglich hinweisen. Ich habe lediglich versucht darzustellen wie das Bundesverfassungsgericht in einigen Fällen entschieden hat. Wo ist da eine Lüge? Wo die falsche Interpretation?
Das stimmt nicht. Mir ist seit einführung der sog. Homoehe kein Fall bekannt, in dem das Verfassungsgericht dieser Argumentation gefolgt ist.

Dieses beginnt mit der Einführung der Homoehe - hiergegen hatten seinerzeit die "christlichen" Parteien geklagt und zur Begründung auf den in Art. 6 GG festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie verwiesen. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe ist dieser Argumentation bekanntlich NICHT gefolgt.

In den folgenden Jahren gab es reihenweise Verfassungsbeschwerden von gleichgeschlechtlichen Paaren, die unter Verweis auf Art 3 GG gegen die Schlechterstellung der Eingetragener Partnerschaft gegenüber der Ehe geklagt hatten (Leider hat konnte sich jede dieser Klagen jeweils nur auf Teilaspekte, z.B. Besoldungsrecht, Hinterbliebenenrente etc. beziehen). Der Gesetzgeber hat sich jeweils auf den in Art. 6 GG festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie berufen um die jeweilige Ungleichbehanlung zu rechtfertigen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das Verfassungsgericht der Argumentation des Gesetzgebers gefolt wäre.

Noch dieses Jahr sind aus Karlsruhe entsprechende Urteile über das Adoptionsrecht für Eingetragene Paare sowie über das Ehegattensplitting zu erwarten.

Gruß Torsten
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