Zitat:
Zitat von matwot
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
Selbstverständlich erhalten Kampfrichter vom Verband Geld.
Darüber hinaus haben wir eine "Erklärung für Vereinsbeschäftigung bei Berücksichtigung des Ehrenamtsfreibetrags nach §3 Nr. 26a EStG" unterschrieben.
U.a. verpflichtet uns diese Unterschrift dazu, den Weisungen des geschäftsführenden Präsidiums des Verbandes zu folgen. Ich sehe in der nun ausdrücklich erfolgten Weisung keinen Mißbrauch der Regelung, da selbstverständlich, s.o.
Im übrigen steht es jedem frei, die Vereinbarung zu kündigen. Natürlich mit der Folge, dann eben nicht mehr KaRi beim Verband zu sein. Womit wir wieder bei "Ich kann nur einem Herren dienen" wären.
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Gebe zu, war etwas zu knapp und damit schlecht formuliert.
Ja, vom Verband bekommt man eine kleine Entschädigung für Kampfrichtertätigkeiten. Dies begründet jedoch kein Beschäftigungsverhältnis. Eine Kampfrichtertätigkeit ist doch eher ein freiberufliches Beschäftigungsverhältnis, wenn man es überhaupt mit dem normalen Berufsleben vergleichen will.
Die Weisungen des Präsidiums können sich doch auch nur auf die konkret für den Verband erbrachten Tätigkeiten beziehen. Und auch die Ehrenamtspauschale läßt es zu, dass man diese Pauschale durch Tätigkeiten in mehreren Vereinen ausschöpft.
Ich denke einfach nur, dass der Verband mehr berücksichtigen sollte, dass es hier für viele um ein Hobby geht, kaum einer davon auch nur annähernd lebt. Und da ist in meinen Augen mehr Fingerspitzengefühl angesagt.