Zitat:
Zitat von Thorsten
Außer dem allmächtigen Paragraphen 6.1.6 der Kampfrichterordnung kann ich keinen Grund hierfür finden.
Hat NRW denn so einen KR-Überschuss, dass es sich diese Verprellung leisten kann?
Bin jetzt nicht im Bilde, wie die Eiermänner (momentan) sportrechtlich von der DTU/HTV genehmigt sind, aber wir haben in Hessen auch einige KR aus den Gruppen 1+2, die gleichzeitig als Streifenhörnchen bei der WTC tätig sind. So what ...
Und die Eintracht hat sogar eine eigene Verpflegungsstelle  .
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Torsten, schau' Dir mal
§ 4.7 KRO
§ 1 DzO
an.
Im übrigen ist es für mich selbstverständlich, dass insbesondere von Funktionsträgern eines Verbandes ein Verhalten gemäß den eigenen Richtlinien erwartet wird.
Auf anderer Ebene: Wenn ich bei Opel als Autoverkäufer angestellt wäre (Konjunktiv!!) und dafür Geld bekäme, kann ich nicht am Wochenende nebenberuflich VW verkaufen. Stichwort Vertragliche Nebenpflichten.
"Ich kann nur einem Herren dienen!!"