Außer dem allmächtigen Paragraphen 6.1.6 der Kampfrichterordnung kann ich keinen Grund hierfür finden.
Zitat:
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§ 6.1.6 Die Kampfrichterlizenz kann bei entsprechender Begründung durch den Landesverband zeitlich be-grenzt oder auf Dauer entzogen werden.
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Hat NRW denn so einen KR-Überschuss, dass es sich diese Verprellung leisten kann?
Bin jetzt nicht im Bilde, wie die Eiermänner (momentan) sportrechtlich von der DTU/HTV genehmigt sind, aber wir haben in Hessen auch einige KR aus den Gruppen 1+2, die gleichzeitig als Streifenhörnchen bei der WTC tätig sind. So what ...
Und die Eintracht hat sogar eine eigene Verpflegungsstelle

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