Zitat:
Zitat von Meik
Ggf. aufgrund von Artikel 2? Dort steht ja explizit Recht und Pflicht zur Erziehung und Pflege der Kinder obliegt den Eltern, nicht der Familie. Und Eltern können rein biologisch halt nur Mutter+Vater werden.
Die Frage also ob gemäß GG die Pflicht zur Erziehung im Rahmen der Adoption daher auch einer Lebensgemeinschaft auferlegt werden kann die erstmal rein biologisch nie zu "Eltern" werden kann.
Hmm, mal gut dass ich kein Jura studiert habe. 
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Es gibt rechtliche Eltern und biologische Eltern.
Durch eine Adoption werden nicht-biologische Eltern zu rechtlichen Eltern.
Genau so, wie ein Mann, der verheiratet ist und dessen rechtliche Frau als biologische Mutter ein Kind zur Welt bringt, rechtlich der Vater wird; egal, ob er der biologische Vater ist oder nicht, auch wenn er "rein biologisch nie" ein Vater werden kann.
Ich denke, dass viele allein aus dem Grund ein Problem mit Regenbogenfamilien haben, weil sie persönlich keine kennen.